ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE MIETE DES UNTERKUNFTS – GITE VERVEINE MARGUERITE
ARTIKEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Reservierung wurde mit dem Vermieter SRL ALF PROPERTIES, vertreten durch Aline WILFART und/oder Louis-François BINON, vereinbart.
Adresse des Vermieters: Rue de la Croix Rouge 65 – 5032 BOSSIERE
Telefon: +32 476 511 777 / +32 471 711 334
E-Mail-Adresse: info@giteverveinemarguerite.be
· Bankkonto des Vermieters: BE03 0689 4657 0584
• Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: BE0810 520 221
Es handelt sich um einen touristischen Mietvertrag (oder Saisonmietvertrag). Die Mietdauer ist eine wesentliche Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Der Mieter darf in dem gemieteten Objekt nicht seinen Hauptwohnsitz begründen.
Das Ferienhaus Gîte VERVEINE MARGUERITE besteht aus einer Wohneinheit mit einer maximalen Kapazität von 14 Personen. Es befindet sich in der Rue de la Croix Rouge 80 – 5032 Bossiere.
Der Mieter ist verpflichtet, die im Mietvertrag angegebene maximale Belegung einzuhalten. Jeder Verstoß gegen diese Klausel kann die fristlose Kündigung des Mietvertrags auf Kosten des Mieters zur Folge haben, wobei die Miete weiterhin an den Vermieter zu zahlen bleibt.
Der Mieter muss am vereinbarten Tag und zur angegebenen Uhrzeit anreisen. Im Falle einer verspäteten Ankunft muss der Mieter den Vermieter benachrichtigen.
ARTIKEL 2: BEDINGUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSS DES VERTRAGS
Die Anmietung tritt mit der Zahlung des Preises für den Aufenthalt (100 % des Betrags) in Kraft, die innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der elektronischen Buchungsbestätigung (Gutschein) auf das Bankkonto des Vermieters mit der Nummer BE03 0689 4657 0584 - BIC GKCCBEBB zu leisten ist.
Sofern im gebuchten Angebot nichts anderes angegeben ist, beinhaltet der Preis des Aufenthalts nicht:
• Achtung: 500,00 € (fünfhundert Euro)
• Gebühren der Ladestation: 0,40 €/kWh (vierzig Eurocent)
• Obligatorische Endreinigung: 250,00 € (zweihundertfünfzig Euro)
- Kurtaxe von 1,60 Euro pro Person und Nacht (für Personen über 12 Jahre)
ARTIKEL 2 bis: DIE GARANTIE
Die Kaution in Höhe von 500,00 € (fünfhundert Euro) ist spätestens 5 Tage vor Anreise per Banküberweisung auf das Bankkonto des Vermieters mit der Nummer BE03 0689 4657 0584 - BIC GKCCBEBB zu entrichten.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Zutritt zum Objekt zu verweigern, wenn die Kaution nicht bezahlt wird.
Die Kaution wird innerhalb von 10 Tagen nach Abreise zurückerstattet, sofern keine Schäden an der Unterkunft, den Nebengebäuden oder der Umgebung entstanden sind.
Die Kaution dient zur Deckung etwaiger Schulden, die der Mieter dem Vermieter bei Rückgabe des Mietobjekts möglicherweise noch schuldet.
Im Streitfall kann der Vermieter die Kaution auf eigenes Risiko einbehalten, bis die Verantwortlichkeiten eindeutig geklärt sind.
Sollte sich herausstellen, dass der Mieter die geltend gemachten Summen nicht schuldet und die Kaution ganz oder teilweise zurückgezahlt werden muss, schuldet der Vermieter Zinsen in gesetzlicher Höhe auf den letztendlich zurückzuzahlenden Betrag.
ARTIKEL 3: SOLIDARITÄT
Bei mehreren Mietern haftet derjenige, der die Reservierung vorgenommen hat, für die Schulden und Ansprüche aller Mieter.
ARTIKEL 4: ZAHLUNGSVERSPÄTET
Wenn der Vermieter die Zahlungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist erhält, kann er den Mietvertrag innerhalb von 5 Tagen nach dem vereinbarten Zahlungstermin per Einschreiben oder E-Mail kündigen.
Diese Klausel gilt nicht für späte Buchungen.
Jeder vom Mieter geschuldete Betrag, der nicht innerhalb von 5 Tagen nach Fälligkeit bezahlt wird, wird automatisch und ohne Vorankündigung ab dem Fälligkeitsdatum mit Zinsen in gesetzlicher Höhe pro Monat an den Vermieter verzinst, wobei die Zinsen für jeden angefangenen Monat für den gesamten Monat fällig werden.
ARTIKEL 5: STORNIERUNGEN – VORZEITIGE ABREISE – NICHTERSCHEINEN
a) Kündigung durch den Mieter
Jede Stornierung muss per Einschreiben oder E-Mail an den Vermieter mitgeteilt werden.
Es gelten die im elektronischen Bestellformular (Gutschein) angegebenen Stornierungsbedingungen.
Im Falle höherer Gewalt (oder eines Regierungsakts), der eine der Parteien betrifft:
1. Der Termin für die Ausführung des Vertrags wird auf einen späteren, zwischen den Parteien zu vereinbarenden Zeitpunkt verschoben (ein Gutschein in Höhe des Reservierungsbetrags wird bei einem zukünftigen Aufenthalt angerechnet).
Kann innerhalb von 18 Monaten keine Einigung erzielt werden, werden die gezahlten Beträge dem Mieter vollständig zurückerstattet.
2. Der Vertrag wird im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben und alle bereits vom Vermieter erhaltenen Beträge werden dem Mieter zurückerstattet.
b) Kündigung durch den Vermieter
Jede Stornierung muss per Einschreiben oder E-Mail an den Mieter mitgeteilt werden.
Es gelten die im elektronischen Bestellformular (Gutschein) angegebenen Stornierungsbedingungen.
Im Falle höherer Gewalt (oder eines Regierungsakts), der eine der Parteien betrifft:
1. Der Termin für die Ausführung des Vertrags wird auf einen späteren, zwischen den Parteien zu vereinbarenden Zeitpunkt verschoben (ein Gutschein in Höhe des Reservierungsbetrags wird bei einem zukünftigen Aufenthalt angerechnet).
Kann innerhalb von 18 Monaten keine Einigung erzielt werden, werden die gezahlten Beträge dem Mieter vollständig zurückerstattet.
2. Der Vertrag wird im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben und alle bereits vom Vermieter erhaltenen Beträge werden dem Mieter zurückerstattet.
c) Vorzeitige Abreise
Die vorzeitige Abreise des Mieters führt nicht zu einer Rückerstattung des Preises für den Aufenthalt, auch nicht teilweise.
d) Nichterscheinen des Mieters (No-Show)
Wenn der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag angegebenen Ankunftsdatum eintrifft:
• Die Reservierung wird kraft Gesetzes ungültig;
• Die Zahlungen bleiben Eigentum des Vermieters, der sich das Recht vorbehält, den Restbetrag vom Mieter einzufordern;
Der Vermieter kann über sein Eigentum verfügen.
ARTIKEL 6: VERANTWORTLICHKEITEN – VERSICHERUNG
a) Feuerversicherung
Der Mieter muss eine Feuerversicherung (Ferienwohnung) für alle Schäden abschließen, die er am Gebäude und an den gemieteten Möbeln verursacht.
Der Mieter erklärt nach Überprüfung, dass er für solche Risiken durch seine private Feuerversicherung (Reiseversicherung) abgesichert ist.
Im Falle eines Vertragsbruchs verpflichtet sich der Mieter, spätestens am Tag des Einzugs in das/die Mietobjekt(e) einen Vertrag abzuschließen, der dieses Risiko abdeckt.
b) Familienhaftpflichtversicherung (Privatleben)
Der Mieter erklärt, dass er durch eine Familienhaftpflichtversicherung (private Lebensversicherung) abgesichert ist.
Im Falle eines Vertragsbruchs verpflichtet sich der Mieter, spätestens am Tag des Einzugs in das/die Mietobjekt(e) einen Vertrag abzuschließen, der dieses Risiko abdeckt.
ARTIKEL 7: HAUSTIERE
Haustiere sind nicht erlaubt. Bei Nichteinhaltung dieser Regel hat der Vermieter das Recht, dem Mieter den Zutritt zum Objekt zu verweigern. Diese Verweigerung stellt keine Vertragsänderung oder Vertragsverletzung seitens des Vermieters dar, und daher erfolgt im Falle eines Auszugs keine Rückerstattung der Miete.
ARTIKEL 8: NUTZUNG UND BESITZ VON RÄUMLICHKEITEN
Der Mieter verpflichtet sich, gegenüber den anderen Bewohnern und der Umwelt (Wildtiere, Pflanzen, Ausrüstung usw.) respektvoll zu sein. Er wird das Mietobjekt bestimmungsgemäß und umsichtig nutzen.
Der Mieter muss das Mietobjekt in dem Zustand zurückgeben, in dem er es erhalten hat. Der Mieter haftet für jeglichen Verlust oder Schaden, der dem Vermieter entstanden ist.
Ausgelassene Partys wie Studentenfeste, Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede, Tanzpartys usw. sind nicht erlaubt.
ARTIKEL 8 bis: INVENTAR DER RÄUMLICHKEITEN
Zu Beginn und am Ende des Aufenthalts wird eine Inventarliste der Ausstattung des Mietobjekts erstellt. Diese Liste muss von beiden Parteien unterzeichnet werden, um den Zustand des Mietobjekts und seiner Ausstattung zu dokumentieren.
Jegliche Abweichung vom Inventar oder sonstige Unregelmäßigkeiten müssen dem Vermieter spätestens um 10:00 Uhr am Tag nach der Ankunft gemeldet werden.
ARTIKEL 9: ANSPRÜCHE
Jegliche Beschwerde muss innerhalb von 8 Tagen nach Ende des Aufenthalts per Einschreiben oder E-Mail an den Vermieter gesendet werden. Entsprechende Belege müssen beigefügt werden.
Mangels einer Vereinbarung zwischen den Parteien sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks zuständig, in dem sich die Unterkunft befindet.
ARTIKEL 9 bis: VERMITTLUNG DES VERBANDS DER GITES UND BED AND BREAKFASTS WALLONIENS
Sollte es zu keiner Einigung zwischen den Parteien kommen, werden sie ihre Beschwerden dem Sekretariat des Verbandes der Ferienwohnungen und Pensionen der Wallonie vorlegen, das versuchen wird, eine einvernehmliche Lösung vorzuschlagen.
Mangels einer Vereinbarung zwischen den Parteien sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks, in dem sich die Unterkunft befindet, zuständig und wenden belgisches Recht an.
Diese Klausel gilt nur für Betriebe, die Mitglieder des Verbandes der Ferienwohnungen und Pensionen der Wallonie sind und ihre Mitgliedsbeiträge auf dem neuesten Stand haben.
ARTIKEL 10: PASSAGIERKONTROLLE
Der Vermieter hat gemäß dem Gesetz von 2007 das Recht, die Identität aller Bewohner der Unterkunft zu überprüfen und zu registrieren. Der Mieter muss ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen.
ARTIKEL 11: ANNAHME DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten alle Klauseln dieser Bedingungen spätestens mit der Online-Buchung, der Zahlung der Anzahlung und/oder des Restbetrags für den Aufenthalt oder der Übernahme der Unterkunft als vom Mieter gelesen und akzeptiert.